Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen der MeisterCheck GmbH

§1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die zwischen der Anbieterin MeisterCheck GmbH (nachfolgend Meistercheck) und Kunden der Plattform (nachfolgend Auftraggeber) geschlossen werden.

Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Auftraggebern verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Der Dienstvertrag kommt zustande mit:

MeisterCheck GmbH

Am Protzenweiher 5, 93059 Regensburg

Handelsregister: Handelsregister Regensburg, HRB 21176

Ust.-ID: DE449634202

Vertreten durch die Geschäftsführer: Herr Andreas Mandl & Herr Thiemo Buchner

(3) Auftraggeber von Meistercheck im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(4) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(5) Das in diesen AGB mehrfach erwähnte Kerngebiet bezeichnet die Postleitzahlengebiete, in denen die Dienstleistungen „Gebrauchtwagencheck", „Gebrauchtwagencheck Elektro" und „Gebrauchtwagencheck Verkauf" ohne individuelle Angebotsanfrage direkt über die Webseite
https://www.meistercheck.de buchbar sind. Eine jeweils aktuelle Übersicht dieser Gebiete ist abrufbar unter: https://www.meistercheck.de/kerngebiet. Für Buchungen außerhalb dieses Gebiets erfolgt die Angebotserstellung individuell nach Anfrage.

(6) Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

(7) Als Prüfer im Sinne der nachstehenden Regelungen gelten nur Personen, die über einen Meisterbrief im Kraftfahrzeughandwerk verfügen oder gemäß §8 der Handwerksordnung eine vergleichbare Qualifikation besitzen. Als gleichwertig oder höherwertig anerkannt wird insbesondere auch die Qualifikation als geprüfter Kraftfahrzeugsachverständiger mit nachgewiesener praktischer Erfahrung im Kraftfahrzeugbereich.

(8) Soweit eine der nachfolgenden Bestimmungen nur für Verbraucher oder Unternehmer gilt, wird dies zu eingangs der jeweiligen Regelung hervorgehoben.

(9) Die für den Vertragsschluss und die Durchführung des Vertrages maßgebliche Sprache ist Deutsch. Erfolgt die Buchung über eine fremdsprachige Version der Webseite, erfolgt der Vertragsschluss in der dort angebotenen Sprache. Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der Information. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und einer übersetzten Fassung geht die deutsche Fassung vor.

(10) Das Liefergebiet bezeichnet die Länder, in die Meistercheck die im Rahmen der beauftragten Dienstleistungen erstellten Prüfberichte und sonstigen Arbeitsergebnisse übermittelt. Das Liefergebiet umfasst die im Buchungsvorgang hierfür zur Auswahl stehenden Länder.

(11) Arbeitstage im Sinne dieser AGB sind die Büroöffnungstage von Meistercheck. Diese sind im Impressum unter https://www.meistercheck.de/impressum ausgewiesen.

§2 Zustandekommen des Vertrages und Fälligkeit

(1) Mit dem Einstellen der jeweiligen Dienstleistung auf der Internetseite unterbreitet Meistercheck kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages, sondern es handelt sich vielmehr um die Einladung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Vertrag kommt über das Online-Buchungssystem wie folgt zustande:

Die zur Buchung beabsichtigten Dienstleistungen werden durch Auswahl auf der Webseite sowie durch Eingabe der zur Durchführung der Dienstleistung erforderlichen zusätzlichen Informationen durch den Auftragsgeber ausgewählt. Je nach technischer Ausgestaltung kann dies über ein Warenkorbsystem oder ein direktes Checkout-System erfolgen.

Vor Absenden der Buchung erhält der Auftraggeber eine Bestellübersicht mit allen relevanten Angaben, wobei er sämtliche Angaben prüfen, ändern oder den Buchungsvorgang gänzlich abbrechen kann.

Nach Auswahl der Zahlungsart wird der Auftraggeber entweder auf eine Bestellübersichtsseite im Online-Shop oder auf die Internetseite des jeweiligen Zahlungsdienstleisters weitergeleitet. Erfolgt eine Weiterleitung zu einem Sofortzahl-System, nimmt der Auftraggeber dort die erforderlichen Eingaben vor. Die Buchungsübersicht wird entweder auf der Seite des Zahlungsdienstleisters oder, nach Rückleitung, auf der Website von Meistercheck angezeigt.

Mit dem Absenden der Buchung über die entsprechende Schaltfläche ("zahlungspflichtig bestellen") geben die Auftraggeber ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstvertrages ab.

Meistercheck prüft sodann die Angaben des Auftraggebers, um feststellen zu können, ob die gewünschte Dienstleistung erbracht werden kann.

Durch anschließendes Übersenden einer Bestätigung der Buchung durch Meistercheck wird das Angebot des Auftraggebers rechtsverbindlich angenommen, sodass mit Zugang der Buchungsbestätigung der Vertrag zustande kommt.

Sollte die Buchung nicht bestätigt werden, wird bei bereits erfolgter Zahlung die bezahlte Summe unverzüglich zurückerstattet.

(3) Mit Zustandekommen des Vertrages wird die Entgeltforderung fällig.

(4) Die Höhe der Entgeltforderungen ist der abschließenden Bestellübersicht sowie der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Dabei sind sämtliche Dienstleistungen grundsätzlich mit einem Standardpreis versehen und ein rechtsverbindliches Angebot durch die Auftraggeber direkt über den Buchungsprozess der Webseite abzugeben. In Ausnahmefällen, etwa einer angefragten Dienstleistung außerhalb des Kerngebiets von Meistercheck, kann Meistercheck das Angebot des Auftraggebers ablehnen und ein individuelles Angebot unterbreiten.

(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt ausschließlich per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb als Auftraggeber sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mailadresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§3 Besondere Vereinbarungen und Hinweise zu den angebotenen Zahlungsarten

(1) Der Auftraggeber hat grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen den im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten zu wählen. Welche Zahlungsarten Meistercheck tatsächlich zur Verfügung stellt, ergibt sich aus den Auswahlmöglichkeiten während des Bestellvorgangs. Meistercheck schließt einen etwaigen Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart aus.

(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland; „Stripe"). Über Stripe können je nach Verfügbarkeit unterschiedliche Zahlungsarten angeboten werden, insbesondere Zahlung per Kreditkarte (Visa, Mastercard), Apple Pay oder Google Pay. Die im Einzelfall verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellvorgang angezeigt. Nähere Informationen zu Stripe finden Sie unter https://stripe.com/de/legal/consumer.

(3) Bei sofort fälligen Zahlungsarten (z. B. Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay) wird der Zahlungsvorgang nach Legitimation des Auftraggebers als rechtmäßiger Zahlungsmittelinhaber unmittelbar nach Abgabe der Buchung automatisch durchgeführt. Der Zeitpunkt der Zahlung entspricht in diesem Fall dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebots.

(4) Zahlung per Überweisung: Für Unternehmer (Geschäftskunden) sowie bei individuell vereinbarten Angeboten außerhalb des Online-Buchungssystems bietet Meistercheck zudem die Zahlung per Banküberweisung gegen Rechnung an. Die Zahlungsfrist ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung. Ein Anspruch auf diese Zahlungsart besteht nicht; sie bedarf der Vereinbarung im Einzelfall.

(5) Soweit für einzelne Zahlungsarten besondere Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters gelten, wird der Auftraggeber hierauf im Bestellvorgang gesondert hingewiesen.

§4 Speicherung der Vertragsdaten

(1) Die Bestelldaten (Auftragsgeberdaten, Artikel, Menge, Preis, Kaufdatum, Versanddaten, Zahlungsdetails, Datum und Uhrzeit der Abgabe der Kundenerklärungen etc.) werden von Meistercheck für den Zeitraum der Buchungsabwicklung elektronisch gespeichert und dem Auftraggeber per E-Mail mit diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen samt Kundeninformationen und Widerrufsbelehrung (einschließlich Musterformular für einen Widerruf s. §12 Abs. 3) sowie Datenschutzerklärung per E-Mail nach Eingang der Bestellung automatisiert zugesandt.

(2) Ein spezieller Vertragstext wird neben den per E-Mail übersandten Bestelldaten sowie diesen Bedingungen von Meistercheck nicht gespeichert. Die jeweilige Artikelbeschreibung enthält die wesentlichen Merkmale der von Meistercheck angebotenen Dienstleistung. Zudem kann der Auftraggeber die Einzelheiten seiner Bestellung mit der Druck-Funktion seines E-Mail-Clients, Web-Browsers oder mit Klick im Webshop auf „Ausdrucken“ ausdrucken.

§5 Leistungsbeschreibung

(1) Meistercheck betreibt diese Internetseite ausschließlich zur Durchführung von Dienstleistungen mit Kraftfahrzeugbezug, soweit sich aus der einzelnen Produktbeschreibung oder nachfolgend nichts anderes ergibt. Meistercheck arbeitet mit ausgewählten und anerkannten Prüfern im Sinne des §1 Abs. 7 zusammen. Meistercheck ist somit in der Lage Dienstleistungen rund um die professionelle Prüfung von Fahrzeugen am gewünschten Ort anzubieten. Aus mehreren Serviceangeboten trifft Meistercheck eine Auswahl und präsentiert sie auf der Internetseite. Die angebotenen Dienstleistungen sind detailliert beschrieben und grundsätzlich mit einem Standardpreis versehen.

(2) Derzeit umfasst das Angebot folgende Dienstleistungen: „Gebrauchtwagencheck“, „Gebrauchtwagencheck Elektro“, „Gebrauchtwagencheck Verkauf“ und „Gebrauchtwagensuche“. Ergänzend können im Buchungsvorgang Zusatzleistungen gemäß Abs. 6 gebucht werden.

(3) Im Rahmen des „Gebrauchtwagencheck“ wird ein vom Auftraggeber angegebenes Wunschauto geprüft und eine Empfehlung zum Autokauf abgegeben.

  • a) Die Gebrauchtwagenbewertung wird dem Auftraggeber grundsätzlich in deutscher Sprache per E-Mail übersandt, außer eine Ausführung in englischer Sprache wird explizit gewünscht oder die Bestellung wird über die englische Version der Webseite durchgeführt.

    b) Mit Auslösen des Prüfauftrages erkennt der Auftraggeber an, dass die hier im Rahmen der Fahrzeugbewertung vorgenommenen Prüfungen keine Hauptuntersuchung/TÜV-Inspektion, Betriebssicherheit- und/ oder Ersatzteilprüfung oder eine Abgasuntersuchung ersetzt. Etwaige nach der Kaufentscheidung anfallende Reparaturen oder der Austausch von Verschleißteilen, ob im Prüfbericht benannt oder nicht, rechtfertigen keinen Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz oder Rückzahlung der Vergütung für die Erstellung des Berichts. Auf Wunsch können auch vom Auftraggeber gewünschte Sonderleistungen angeboten oder vermittelt werden, bedürfen jedoch einer ergänzenden schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Meistercheck. Die zu prüfenden technischen Parameter ergeben sich ausschließlich aus dem im jeweiligen Musterprotokoll der Fahrzeugkategorie und der ausgewählten Prüfdienstleistung. Zusätzliche Prüfparameter müssen mit Meistercheck vereinbart und ggf. kostenpflichtig abgesprochen sein. Der Prüfer vor Ort wird für die Prüfung des Fahrzeugs weder Teile abbauen noch demontieren noch das Fahrzeug anheben. Die Zustandsbewertung erfolgt auf Basis von Sicht- und Funktionsprüfungen. Wenn wegen hinderlicher lokaler, zeitlicher oder sachlicher Umstände (z.B. Unmöglichkeit der Prüfung des Abbiegelichts aufgrund zu hellen Tageslichtes), welche der Prüfer nicht zu vertreten hat, die Prüfung eines Bauteils unmöglich ist, dann erfolgt daraufhin kein Preisnachlass.

    c) Ebenso kann eine Probefahrt mit dem Besichtigungsobjekt nur durchgeführt werden, wenn die technischen, versicherungstechnischen und rechtlichen Voraussetzungen vollständig gegeben sind. Andernfalls kann diese nicht vom Prüfer realisiert werden. Gleiches gilt für den Fall, dass vom Verkäufer eine Probefahrt verweigert wird. Nach Ermessen des Prüfers kann trotz fehlender versicherungstechnischer Voraussetzungen eine Probefahrt in reduziertem Umfang auf privatem Gelände durchgeführt werden, wenn dies aufgrund der äußeren Umstände (insb. Größe des Grundstücks) möglich sowie zielführend ist.

    d) Selbst wenn die vorgenannten Umstände zur Unmöglichkeit der Prüfung durch äußerliche Umstände und Probefahrt zutreffend sind, besteht keinerlei Anspruch auf einen Preisnachlass. Der Prüfbericht wird abgesehen von den genannten Einschränkungen vollumfänglich fortgeführt, um es dem Auftraggeber zukommen zu lassen.

(4) Im Rahmen des „Gebrauchtwagencheck Elektro“ wird ein vom Auftraggeber angegebenes Elektro- oder Hybridfahrzeug (batterieelektrisches Fahrzeug, Plug-in-Hybrid oder Vollhybrid) geprüft. Der Leistungsumfang entspricht dem „Gebrauchtwagencheck“ gemäß Abs. 3; zusätzlich wird eine Diagnose der Hochvoltbatterie („TÜV NORD BatterieCheck“) durchgeführt, die insbesondere den Gesundheitszustand (State of Health) der Antriebsbatterie ausweist.

  • a) Die Batteriediagnose erfolgt mittels zertifizierter Diagnosetechnik des Kooperationspartners TÜV NORD Mobilität. Die Durchführbarkeit der Batteriediagnose setzt voraus, dass das konkrete Fahrzeugmodell von der eingesetzten Diagnosetechnik unterstützt wird.

    b) Verfügt das angegebene Fahrzeug über keine Hochvoltbatterie, ist eine Batteriediagnose nicht möglich – unabhängig davon, aus welchem Grund ein solches Fahrzeug für den „Gebrauchtwagencheck Elektro“ gebucht wurde. In diesem Fall wird die Prüfung als „Gebrauchtwagencheck“ gemäß Abs. 3 durchgeführt und Meistercheck erstattet dem Auftraggeber die Preisdifferenz zwischen „Gebrauchtwagencheck Elektro“ und „Gebrauchtwagencheck“.

    c) Im Übrigen gelten die Regelungen des Abs. 3 a) bis d) entsprechend.

(5) Im Rahmen des „Gebrauchtwagencheck Verkauf“ wird ein vom Auftraggeber zum Verkauf angebotenes Fahrzeug durch einen Kfz-Meister geprüft und bewertet. Ziel ist die Erstellung einer unabhängigen Zustandsbewertung sowie einer marktorientierten Preiseinschätzung, die dem Auftraggeber als Grundlage für die Vermarktung seines Fahrzeugs dient.

  • a) Der Ablauf und Umfang der Fahrzeugprüfung richten sich grundsätzlich nach den Bestimmungen gemäß § 5 Abs. 3 („Gebrauchtwagencheck“). Insbesondere gilt:

  • – Die Prüfung ersetzt keine Hauptuntersuchung/TÜV-Inspektion, Betriebssicherheits- und/oder Ersatzteilprüfung oder eine Abgasuntersuchung.

  • – Der Prüfer vor Ort wird das Fahrzeug weder anheben noch Teile abbauen oder demontieren.

  • – Die Bewertung erfolgt auf Basis von Sicht- und Funktionsprüfungen.

  • – Einschränkungen durch äußere Umstände (z. B. Lichtverhältnisse, verweigerte Probefahrt) berechtigen nicht zu einem Preisnachlass.

  • b) Der Prüfbericht wird dem Auftraggeber grundsätzlich in deutscher Sprache per E-Mail übersandt, außer eine Ausführung in englischer Sprache wird ausdrücklich vereinbart oder die Bestellung erfolgt über die englische Version der Webseite.

  • c) Die im Rahmen des „Gebrauchtwagencheck Verkauf“ abgegebene Preiseinschätzung stellt eine Empfehlung dar, ersetzt jedoch keine verbindliche Markt- oder Restwertgarantie. Marktveränderungen, individuelle Verhandlungspositionen oder nachträgliche Fahrzeugschäden können die tatsächliche Wertentwicklung oder den erzielbaren Verkaufserlös abweichend beeinflussen. Insbesondere garantiert Meistercheck nicht, dass die erteilte Preiseinschätzung auch tatsächlich bei dem Verkauf des Fahrzeugs erzielt wird.

  • d) Zusatzleistungen oder weitere Sonderprüfungen sind auch im Rahmen des „Gebrauchtwagencheck Verkauf“ nur aufgrund gesonderter Vereinbarung möglich.

(6) Ergänzend zu den Dienstleistungen „Gebrauchtwagencheck“, „Gebrauchtwagencheck Elektro“ und „Gebrauchtwagencheck Verkauf“ können im Buchungsvorgang Zusatzleistungen ausgewählt werden, die Meistercheck in Kooperation mit TÜV NORD Mobilität anbietet (derzeit: „TÜV NORD Kilometer- & FIN-Prüfung“, „TÜV NORD Datenbereinigung“ und „TÜV NORD BatterieCheck“).

  • a) Umfang und Preise der Zusatzleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung im Buchungsvorgang. Beim „Gebrauchtwagencheck Elektro“ ist der „TÜV NORD BatterieCheck“ bereits im Leistungsumfang enthalten.

    b) Kann eine gebuchte Zusatzleistung aus Gründen nicht erbracht werden, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat (z.B. fehlende technische Unterstützung des konkreten Fahrzeugmodells durch die Diagnosetechnik), erstattet Meistercheck den für die Zusatzleistung gezahlten Preis. Der Anspruch auf die übrigen gebuchten Leistungen bleibt hiervon unberührt.

(7) Im Rahmen der „Gebrauchtwagensuche“ unterstützt Meistercheck den Auftraggeber bei der Auswahl eines passenden Gebrauchtfahrzeugs. Die Leistung umfasst zwei Beratungsgespräche (Bedarfsklärung sowie Ergebnisbesprechung), die Auswertung der Angaben des Auftraggebers sowie eine schriftliche Zusammenfassung mit einer Empfehlung von bis zu drei konkreten Fahrzeugen bzw. Fahrzeugmodellen.

  • a) Eine Vor-Ort-Prüfung von Fahrzeugen ist nicht Bestandteil der „Gebrauchtwagensuche“; sie kann als „Gebrauchtwagencheck“ bzw. „Gebrauchtwagencheck Elektro“ gesondert gebucht werden.

    b) Die Empfehlungen stellen keine Zusicherung dar, dass die vorgeschlagenen Fahrzeuge verfügbar bleiben oder einen bestimmten Zustand aufweisen. Sofern externe Umstände (z.B. begrenztes Marktangebot) entgegenstehen, kann die Zahl der empfohlenen Fahrzeuge geringer ausfallen.

(8) Die Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden Vorschriften – soweit nicht andere zulässige Vereinbarungen ausdrücklich und schriftlich getroffen sind – durchgeführt.

§6 Leistungsablauf

(1) Im Folgenden wird der konkrete Ablauf, der unter §5 Absatz 2 genannten Dienstleistungen dargestellt.

(2) Die Dienstleistung „Gebrauchtwagencheck“ umfasst folgende Einzelleistungen:

  • a) Vor Beauftragung von Meistercheck hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass der potenzielle Verkäufer mit einer Untersuchung des Kraftfahrzeuges einverstanden ist und etwaige Kontaktdaten einzuholen und Meistercheck bereitzustellen

    b) Sichtung & Prüfung des eingegangenen Auftrages ggf. zusätzlich zum individuellen Angebot bei Kraftfahrzeugen mit Standort außerhalb des Kerngebiets durch Meistercheck

    c) Vereinbarung eines Prüftermins mit dem Verkäufer durch Meistercheck

    d) Beauftragung eines Prüfers zur Prüfung des angegebenen Kfz

    e) Fahrt des Prüfers zum gewünschten Objekt

    f) Vollumfängliche Prüfung des Objekts durch den Prüfer inklusive Probefahrt sofern aufgrund der Gegebenheiten möglich

    g) Erstellung eines vollumfänglichen Fahrzeugberichts bestehend aus:

    • o Fahrzeugübersicht (Gesamtüberblick und Basisdaten des zu bewertenden Fahrzeugs)
    • o Prüfung (Ergebnis der Untersuchung durch Prüfer)
    • o Marktwertermittlung und Gesamtbeurteilung (Beschreibung des Gesamtzustandes und darauf basierende Wertermittlung des Fahrzeugs durch Meistercheck)
    • o Fotodokumentation (Bilder des Fahrzeugs und möglicher vorhandener Schäden)

    h) Übersendung des Berichts an Auftraggeber mit Bewertung und Empfehlung innerhalb der Frist gemäß §8

(3) Die Dienstleistung „Gebrauchtwagencheck Elektro“ umfasst die Einzelleistungen gemäß Abs. 2. Zusätzlich führt der Prüfer im Rahmen der Vor-Ort-Prüfung die Batteriediagnose („TÜV NORD BatterieCheck“) gemäß §5 Abs. 4 durch. Das Ergebnis der Batteriediagnose wird als Batterie-Prüfbericht Bestandteil des Fahrzeugberichts bzw. diesem beigefügt.

(4) Die Dienstleistung „Gebrauchtwagencheck Verkauf“ umfasst folgende Einzelleistungen:

  • a) Sichtung & Prüfung des eingegangenen Auftrages

    b) Vereinbarung eines Prüftermins mit dem Auftraggeber

    c) Beauftragung eines Prüfers zur Prüfung des angegebenen Kfz

    d) Fahrt des Prüfers zum Standort des Fahrzeugs

    e) Vollumfängliche Prüfung des Fahrzeugs durch den Prüfer inklusive Probefahrt, sofern möglich

    f) Erstellung eines Prüfberichts inkl. Zustandsbewertung und marktorientierter Preiseinschätzung

    g) Übersendung des Berichts an den Auftraggeber innerhalb der Frist gemäß §8

(5) Die Dienstleistung „Gebrauchtwagensuche“ umfasst folgende Einzelleistungen:

  • a) Sichtung & Prüfung des eingegangenen Auftrages

    b) Erstes Beratungsgespräch zur Ermittlung der Bedürfnisse und Suchkriterien des Auftraggebers

    c) Auswertung der Angaben des Auftraggebers und Durchführung der Fahrzeugsuche anhand der vereinbarten Kriterien (z.B. Budget, Fahrzeugtyp, Region)

    d) Zweites Beratungsgespräch zur Vorstellung und Besprechung der Ergebnisse

    e) Erstellung einer schriftlichen Zusammenfassung mit einer Empfehlung von bis zu drei Fahrzeugen bzw. Fahrzeugmodellen, sofern keine externen Umstände (z.B. begrenztes Marktangebot) entgegenstehen

    f) Übersendung der Zusammenfassung an den Auftraggeber innerhalb der Frist gemäß §8

§7 Preise, Stornomöglichkeiten/Stornokosten

(1) Sämtliche Preise sind den Kurzansichten der jeweiligen Angebote im Webshop unmittelbar zu entnehmen und verstehen sich inklusive der deutschen Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Soweit aufgrund der gesetzlichen umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften keine deutsche Umsatzsteuer erhoben wird, insbesondere bei Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens, reduzieren sich die in diesem §7 als Bruttobeträge ausgewiesenen Stornogebühren um die darin enthaltene deutsche Umsatzsteuer. Für die Leistungen „Gebrauchtwagencheck“, „Gebrauchtwagencheck Elektro“ und „Gebrauchtwagencheck Verkauf“ gilt der dort angegebene Pauschalpreis, sofern die Leistung am Standort des zu prüfenden Fahrzeugs direkt über die Website gebucht werden kann. Die Preise etwaiger Zusatzleistungen (§5 Abs. 6) werden im Buchungsvorgang gesondert ausgewiesen. Sollte am angegebenen Standort keine Direktbuchung möglich sein, kann der Auftraggeber ein individuelles Angebot anfordern.

(2) Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis zu stornieren. Das Recht zur Stornierung beginnt unmittelbar mit Vertragsschluss, ist allerdings subsidiär zum gesetzlichen Widerrufsrecht, sodass eine Stornierung erst nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist greift. Vor dem Ablauf des gesetzlichen Widerrufsrechts bestimmt sich die Abkehr vom Vertragsschluss nach den Vorschriften des Widerrufs (s. §12). Übt der Auftraggeber das Recht zur Stornierung aus, ist er verpflichtet, eine abgestufte Stornogebühr zu entrichten. Gleiches gilt für den Fall, dass das zu untersuchende Fahrzeug dem jeweiligen Prüfer aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht mehr zur Prüfung zur Verfügung gestellt oder das Kraftfahrzeug nicht geöffnet werden kann.

(3) Das Stornierungsrecht nach Absatz 2 besteht nicht für rein digitale Dienstleistungen.

(4) Für die Dienstleistungen bestimmt sich die Höhe der Stornogebühr wie folgt:

Abweichend von den nachfolgenden Regelungen fallen für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bei den Prüfleistungen nach lit. a) bis c) keine Stornogebühren an, sofern die Stornierung spätestens zwei Stunden vor dem vereinbarten Prüftermin erfolgt. Bei einer späteren Stornierung gelten die nachfolgenden Regelungen.

  • a) Für „Gebrauchtwagencheck“:

  • Bis zum Beginn der Eingangsprüfung kann der Auftrag jederzeit kostenfrei storniert werden.

  • Nach Beginn der Eingangsprüfung entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 50,- € brutto.

  • Nach der Beauftragung des für den konkreten Auftrag zuständigen Prüfers sowie Terminierung des „Gebrauchtwagenchecks“ entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 100,- € brutto.

  • Nach Fahrtantritt des Prüfers zum zu bewertenden Fahrzeug des Auftraggebers entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 150,- € brutto.

  • Kann die Prüfung vor Ort aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden (z.B. unzutreffende Angaben zum Fahrzeugstandort, fehlendes Einverständnis des Verkäufers entgegen der Zusicherung gemäß §6 Abs. 2 a)), wird der Auftrag storniert und es entsteht eine Stornierungsgebühr in Höhe von 200,- € brutto.

  • Nachdem der Prüfer seinen Auftrag bereits am Fahrzeug begonnen oder bereits erfüllt hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertraglich vereinbarte volle Vergütung zu entrichten.

  • b) Für „Gebrauchtwagencheck Elektro“ gelten die Stornierungsregelungen des §7 Abs. 4 a) entsprechend.

  • c) Für „Gebrauchtwagencheck Verkauf“:

  • Bis zum Beginn der Eingangsprüfung kann der Auftrag jederzeit kostenfrei storniert werden.

  • Nach Beginn der Eingangsprüfung entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 50,- € brutto.

  • Nach der Beauftragung des für den konkreten Auftrag zuständigen Prüfers sowie Terminierung des „Gebrauchtwagencheck Verkauf“ entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 100,- € brutto.

  • Nach Fahrtantritt des Prüfers zum zu bewertenden Fahrzeug des Auftraggebers entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 150,- € brutto.

  • Kann die Prüfung vor Ort aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden (z.B. unzutreffende Angaben zum Fahrzeugstandort, Fahrzeug wird nicht zugänglich gemacht), wird der Auftrag storniert und es entsteht eine Stornierungsgebühr in Höhe von 200,- € brutto.

  • Nachdem der Prüfer seinen Auftrag bereits am Fahrzeug begonnen oder bereits erfüllt hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertraglich vereinbarte volle Vergütung zu entrichten.

  • d) Für „Gebrauchtwagensuche“:

  • Bis zum Beginn der Eingangsprüfung kann der Auftrag jederzeit kostenfrei storniert werden.

  • Nach Beginn der Eingangsprüfung entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 50,- € brutto.

  • Nachdem die Beratung bereits begonnen hat (Durchführung des ersten Beratungsgesprächs) oder die Leistung (teilweise) erfüllt wurde, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertraglich vereinbarte volle Vergütung zu entrichten.

(5) Kann eine Prüfung aus Gründen, die nicht von Meistercheck zu vertreten sind (z.B. weil das Prüfobjekt bereits vor dem Termin veräußert wurde oder vom Verkäufer nicht zugänglich gemacht wird), nicht durchgeführt werden, gelten die Stornierungsregelungen des Absatzes 4 entsprechend. In diesen Fällen wird die Vergütung so behandelt, als ob der Auftraggeber den Vertrag storniert hätte. Kann die Prüfung hingegen aus Gründen nicht durchgeführt werden, die Meistercheck zu vertreten hat, fallen keine Stornogebühren an und bereits geleistete Zahlungen für die nicht durchgeführte Prüfung werden dem Auftraggeber vollständig erstattet.

§8 Bearbeitungszeiten

(1) Die Übersendung des Prüfberichts erfolgt in der Regel innerhalb von 1 Arbeitstag (§1 Abs. 11) nach Durchführung der Prüfung. Bei der „Gebrauchtwagensuche“ erfolgt die Übersendung der schriftlichen Zusammenfassung in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem zweiten Beratungsgespräch.

(2) Sämtliche darüber hinaus im Rahmen des Buchungsprozesses oder auf der Webseite angegebenen Bearbeitungszeiten (insbesondere Angaben in Stunden) sind unverbindliche werbliche Zielgrößen und stellen keine garantierten Bearbeitungs- und Durchführungsfristen dar. Maßgeblich sind die Fristen dieser AGB.

§9 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter (z.B. Einholung des Einverständnisses des Eigentümers bzgl. der Kfz-Prüfung durch Meistercheck) rechtzeitig und für Meistercheck erbracht werden. Für die Durchführung der Leistungen notwendige Prüfobjekte, Dokumente usw. sind kostenlos zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen müssen die Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers den jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. Meistercheck ist auch bei Vereinbarungen eines Fest- oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.

§10 Vertraulichkeit

Meistercheck, ihre Partner und ihre Mitarbeiter sind, soweit gesetzliche Auflagen dem nicht entgegenstehen, über alle ihnen durch Auftragsverhandlungen und Auftrag zur Kenntnis gelangten Tatsachen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Von schriftlichen Unterlagen, die Meistercheck zur Einsicht überlassen wurden und die für die Auftragsverhandlung bzw. Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, dürfen Abschriften (Ablichtungen) für die Akten von Meistercheck erstellt werden.

§11 Urheberrechte

Alle Urheberrechte und Miturheberrechte an den von Meistercheck erstellten Berichten, Prüfergebnissen, Berechnungen, Bildern, Darstellungen usw. verbleiben bei Meistercheck.

Der Auftraggeber darf die im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Prüfungsergebnisse, Berechnungen, Bilder, Darstellungen usw. für den Zweck verwenden und an Dritte weitergeben, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind.

Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Verwertung bedarf der Zustimmung von Meistercheck.

§12 Belehrung über Widerrufsrecht und Folgen des Widerrufs

(1) Widerrufsrecht:

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht hinsichtlich des geschlossenen Vertrages nach folgenden Maßgaben zu:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Sollte der Auftraggeber im Laufe des Bestellprozesses den Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt haben und seine Kenntnis bestätigt haben, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt, dann erlischt das Widerrufsrecht vor Ablauf der 14 Tage bereits, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MeisterCheck GmbH, Am Protzenweiher 5, 93059 Regensburg, E-Mail: info@meistercheck.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zusätzlich können Sie Ihren Widerruf über unsere Online-Widerrufsfunktion unter www.meistercheck.de/widerruf erklären. Nach Eingang Ihrer Widerrufserklärung übermitteln wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung des Eingangs (z.B. per E-Mail). Die Nutzung dieser Funktion ist freiwillig und ersetzt nicht die übrigen vorgenannten Möglichkeiten, den Widerruf zu erklären.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(2) Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie als Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns im Falle Ihres Widerrufs, den gesetzlichen Bestimmungen nach, einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

In diesem Zusammenhang gelten die Kostenregelungen des § 7 Abs. 2 und Abs. 4 entsprechend.

Bei rein digitalen Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht vollständig, wenn

  • – der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat,
  • – der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
  • – der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch seine Zustimmung nach Buchstabe b mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht erlischt, und
  • – der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung gemäß § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat.

(3) Muster-Widerrufsformular:

  • (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
  • – An MeisterCheck GmbH, Am Protzenweiher 5, 93059 Regensburg, E-Mail: info@meistercheck.de
  • – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • – Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • – Name des/der Verbraucher(s)
  • – Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • – Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • (*) Unzutreffendes streichen

§13 Haftung von Meistercheck

(1) Mit der Durchführung der Tätigkeiten wird nicht gleichzeitig Gewähr für die Ordnungsgemäßheit (einwandfreie Beschaffenheit) und Funktionsfähigkeit weder der geprüften Teile noch des Fahrzeugs übernommen; insbesondere wird keine Verantwortung für Konstruktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Fahrzeuge übernommen, soweit diese Fragen nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrages sind. Darüber hinaus wird durch Meistercheck nicht garantiert, dass das angebotene Fahrzeug alle Bauteile, Baugruppen, Funktionen usw. enthält, die im übermittelten Fahrzeugangebot vom Verkäufer oder Prüfbericht enthalten sind. Bei Prüfaufträgen ist Meistercheck nicht verantwortlich für die Richtigkeit oder Überprüfung der ihren Prüfungen zugrunde liegenden Vorschriften, Normen, technischen Regeln, Programme, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

(2) Meistercheck haftet nicht dafür, dass der durch den Auftraggeber mit dem Vertragsschluss beabsichtigte Erfolg auch tatsächlich eintritt. Die Haftung von Meistercheck für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie der Verletzung von Kardinalpflichten. Meistercheck haftet bei sämtlichen angebotenen Leistungen nicht für Falschaussagen/-angaben des Verkäufers.

§14 Haftung des Auftraggebers

Vorbehaltlich der besonderen Regelungen zur Haftung des Auftraggebers unter diesen AGB und einzelvertraglichen Vereinbarungen, haftet der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§15 Streitbeilegungsverfahren

Meistercheck ist nicht bereit oder verpflichtet, an dem Streitbeilegungsverfahren bei der Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen.

§16 Änderung der AGB

(1) Meistercheck behält sich das Recht vor, diese AGB und die Preis- und Kostenordnung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, soweit die Änderungen für den Auftraggeber zumutbar sind.

(2) Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger geeigneter Weise einen Monat vorab bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt und mit Inkrafttreten für ein bestehendes Vertragsverhältnis als bindend, wenn der Auftraggeber weder schriftlich noch per E-Mail Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der Auftraggeber bei der Bekanntgabe von Änderungen durch Meistercheck besonders hingewiesen. Der Widerspruch des Auftraggebers muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an Meistercheck abgesendet werden.

§17 Schlussbestimmungen

(1) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Diese Regelung gilt ebenso bei der Beauftragung unserer Dienstleistung aus anderen EU-Ländern. Ist der Auftraggeber Verbraucher (vgl. § 1.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen), gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

(3) Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, wird vereinbart, dass Erfüllungsort der Hauptgeschäftssitz von Meistercheck ist. Ist der Auftraggeber, der Unternehmer ist, zugleich Kaufmann, so wird zudem als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Hauptgeschäftssitz von Meistercheck vereinbart. Meistercheck ist berechtigt, Unternehmer auch an deren allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§18 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Für den Fall, dass nach geltendem Recht keine dementsprechenden Regelungen zu finden sind, gilt an dieser Stelle eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.