Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen der MeisterCheck GmbH
§1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die zwischen der Anbieterin MeisterCheck GmbH (nachfolgend Meistercheck) und Kunden der Plattform (nachfolgend Auftraggeber) geschlossen werden.
Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Auftraggebern verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
(2) Der Dienstvertrag kommt zustande mit:
MeisterCheck GmbH
Am Protzenweiher 5, 93059 Regensburg
Handelsregister: Handelsregister Regensburg, HRB 21176
Ust.-ID: DE449634202
Vertreten durch die Geschäftsführer: Herr Andreas Mandl & Herr Thiemo Buchner
(3) Auftraggeber von Meistercheck im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(4) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(5) Das in diesen AGB mehrfach erwähnte Kerngebiet bezeichnet die Postleitzahlengebiete, in denen die Dienstleistungen „Meistercheck" und „Meistercheck Plus" ohne individuelle Angebotsanfrage direkt über die Webseite www.meistercheck.de buchbar sind. Eine jeweils aktuelle Übersicht dieser Gebiete ist abrufbar unter: https://www.meistercheck.de/kerngebiet. Bei Buchungsanfragen außerhalb dieses Gebiets erfolgt die Angebotserstellung individuell.
(6) Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
(7) Als Prüfer im Sinne der nachstehenden Regelungen gelten nur Personen, die über einen Meisterbrief im Kraftfahrzeughandwerk verfügen oder gemäß §8 der Handwerksordnung eine vergleichbare Qualifikation besitzen. Als gleichwertig oder höherwertig anerkannt wird insbesondere auch die Qualifikation als geprüfter Kraftfahrzeugsachverständiger mit nachgewiesener praktischer Erfahrung im Kraftfahrzeugbereich.
(8) Soweit eine der nachfolgenden Bestimmungen nur für Verbraucher oder Unternehmer gilt, wird dies zu eingangs der jeweiligen Regelung hervorgehoben.
(9) Die für den Vertragsschluss und für die Durchführung des Vertrages maßgebliche Sprache ist Deutsch. Sofern Meistercheck in anderen EU-Ländern tätig wird erfolgt der Vertragsschluss über die Webseite nach Möglichkeit in der jeweiligen Landessprache sonst auf Englisch.
(10) Das Liefergebiet ist auf die EU-Länder beschränkt, in denen Meistercheck ihre Dienstleistung bislang anbietet.
§2 Zustandekommen des Vertrages und Fälligkeit
(1) Mit dem Einstellen der jeweiligen Dienstleistung auf der Internetseite unterbreitet Meistercheck kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages, sondern es handelt sich vielmehr um die Einladung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt über das Online-Buchungssystem wie folgt zustande:
Die zur Buchung beabsichtigten Dienstleistungen werden durch Auswahl auf der Webseite sowie durch Eingabe der zur Durchführung der Dienstleistung erforderlichen zusätzlichen Informationen durch den Auftragsgeber ausgewählt. Je nach technischer Ausgestaltung kann dies über ein Warenkorbsystem oder ein direktes Checkout-System erfolgen.
Vor Absenden der Buchung erhält der Auftraggeber eine Bestellübersicht mit allen relevanten Angaben, wobei er sämtliche Angaben prüfen, ändern oder den Buchungsvorgang gänzlich abbrechen kann.
Nach Auswahl der Zahlungsart wird der Auftraggeber entweder auf eine Bestellübersichtsseite im Online-Shop oder auf die Internetseite des jeweiligen Zahlungsdienstleisters weitergeleitet. Erfolgt eine Weiterleitung zu einem Sofortzahl-System, nimmt der Auftraggeber dort die erforderlichen Eingaben vor. Die Buchungsübersicht wird entweder auf der Seite des Zahlungsdienstleisters oder, nach Rückleitung, auf der Website von Meistercheck angezeigt.
Mit dem Absenden der Buchung über die entsprechende Schaltfläche ("zahlungspflichtig bestellen") geben die Auftraggeber ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstvertrages ab.
Meistercheck prüft sodann die Angaben des Auftraggebers, um feststellen zu können, ob die gewünschte Dienstleistung erbracht werden kann.
Durch anschließendes Übersenden einer Bestätigung der Buchung durch Meistercheck wird das Angebot des Auftraggebers rechtsverbindlich angenommen, sodass mit Zugang der Buchungsbestätigung der Vertrag zustande kommt.
Sollte die Buchung nicht bestätigt werden, wird bei bereits erfolgter Zahlung die bezahlte Summe unverzüglich zurückerstattet.
(3) Mit Zustandekommen des Vertrages wird die Entgeltforderung fällig.
(4) Die Höhe der Entgeltforderungen ist der abschließenden Bestellübersicht sowie der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Dabei sind sämtliche Dienstleistungen grundsätzlich mit einem Standardpreis versehen und ein rechtsverbindliches Angebot durch die Auftraggeber direkt über den Buchungsprozess der Webseite abzugeben. In Ausnahmefällen, etwa einer angefragten Dienstleistung außerhalb des Kerngebiets von Meistercheck, kann Meistercheck das Angebot des Auftraggebers ablehnen und ein individuelles Angebot unterbreiten.
(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt ausschließlich per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb als Auftraggeber sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mailadresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§3 Besondere Vereinbarungen und Hinweise zu den angebotenen Zahlungsarten
(1) Der Auftraggeber hat grundsätzlich die Möglichkeit zwischen den unten aufgeführten Zahlungsarten zu wählen. Welche Zahlungsarten Meistercheck tatsächlich zur Verfügung stellt, ergibt sich aus den Auswahlmöglichkeiten im Online-Shop während des Bestellvorgangs. Meistercheck schließt einen etwaigen Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart aus.
(2) Zahlung mit Kreditkarte (Visa, Mastercard):
Wenn Sie Ihre Buchung abschicken, geben Sie Ihre Kreditkartendaten an. Nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber wird der Zahlungsvorgang sofort automatisch durchgeführt. Bei der Zahlung per Kreditkarte entspricht der Zeitpunkt der Zahlung dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebots.
(3) Zahlung über Paypal/ Paypal Checkout:
Bei Auswahl einer Zahlungsart, die über "PayPal" / "PayPal Checkout" angeboten wird, erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A. (22-24 Boulevard Royal L-2449, Luxemburg; "PayPal"). Die einzelnen Zahlungsarten über "PayPal" werden Ihnen unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz sowie im Online-Bestellvorgang angezeigt. Für die Zahlungsabwicklung kann sich "PayPal" weiterer Zahlungsdienste bedienen; soweit hierfür besondere Zahlungsbedingungen gelten, werden Sie auf diese gesondert hingewiesen. Nähere Informationen zu "PayPal" finden Sie unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full.
(4) Zahlung über Google Pay
Um die Entgeltforderung über Google Pay bezahlen zu können, müssen Sie bei dem Diensteanbieter Google registriert sein, die Funktion Google Pay aktiviert haben, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Abgabe der Buchung durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang. Die Nutzungsbedingungen von Google Pay finden Sie unter https://payments.google.com/payments/apis-secure/get_legal_document?ldo=0&ldt=buyertos&ldr=DE .
(5) Zahlung über Apple Pay
Um die Entgeltforderung über Apple Pay bezahlen zu können, müssen Sie bei dem Diensteanbieter Apple registriert sein, die Funktion Apple Pay aktiviert haben, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Abgabe der Buchung durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang. Die Nutzungsbedingungen von Apple Pay finden Sie unter https://www.apple.com/de/legal/privacy/data/de/apple-pay/ .
(6) Zahlung über Klarna
Meistercheck akzeptiert Klarna als Zahlungsmethode für Buchungen der Dienstleistungen. Voraussetzung für die Zahlung mit Klarna ist, dass der Auftraggeber mindestens 18 Jahre alt ist und die angegebene Rechnungsadresse mit der Meldeadresse übereinstimmt. Der maximal erlaubte Betrag auf Klarna-Rechnung wird mithilfe einer Bonitätsprüfung von Klarna festgelegt und ist individuell verschieden.
Klarna ist dabei ein unabhängiges Rechnungsunternehmen und Meistercheck hat keinen Einfluss darauf, ob die Zahlung mit Klarna abgelehnt wird. Die Nutzungsbedingungen zu Klarna finden Sie unter https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/0/de_de/user .
§4 Speicherung der Vertragsdaten
(1) Die Bestelldaten (Auftragsgeberdaten, Artikel, Menge, Preis, Kaufdatum, Versanddaten, Zahlungsdetails, Datum und Uhrzeit der Abgabe der Kundenerklärungen etc.) werden von Meistercheck für den Zeitraum der Buchungsabwicklung elektronisch gespeichert und dem Auftraggeber per E-Mail mit diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen samt Kundeninformationen und Widerrufsbelehrung (einschließlich Musterformular für einen Widerruf s. §11 Abs.4 ) sowie Datenschutzerklärung per E-Mail nach Eingang der Bestellung automatisiert zugesandt.
(2) Ein spezieller Vertragstext wird neben den per E-Mail übersandten Bestelldaten sowie diesen Bedingungen von Meistercheck nicht gespeichert. Die jeweilige Artikelbeschreibung enthält die wesentlichen Merkmale der von Meistercheck angebotenen Dienstleistung. Zudem kann der Auftraggeber die Einzelheiten seiner Bestellung mit der Druck-Funktion seines E-Mail-Clients, Web-Browsers oder mit Klick im Webshop auf „Ausdrucken" ausdrucken.
§5 Leistungsbeschreibung
(1) Meistercheck betreibt diese Internetseite ausschließlich zur Durchführung von deutschland-/ und europaweiten Dienstleistungen mit Kraftfahrzeugbezug, soweit sich aus der einzelnen Produktbeschreibung oder nachfolgend nichts anderes ergibt. Meistercheck arbeitet mit ausgewählten und anerkannten Prüfern im Sinne des §1 Abs. 6 zusammen. Meistercheck ist somit in der Lage Dienstleistungen rund um die professionelle Prüfung von Fahrzeugen am gewünschten Ort in Deutschland/Europa anzubieten. Aus mehreren Serviceangeboten trifft Meistercheck eine Auswahl und präsentiert sie auf der Internetseite. Die angebotenen Dienstleistungen sind detailliert beschrieben und grundsätzlich mit einem Standardpreis versehen.
(2) Derzeit umfasst das Angebot folgende Dienstleistungen: „Selber Checken", „Meistercheck" sowie „Meistercheck Plus". In Zukunft kann das Angebot, um die Dienstleistungen „Fahrzeugberatung", „Fahrzeugsuche" , „Zulassungsservice" und „Fahrzeugüberführung" erweitert werden.
(3) Im Rahmen des „Selber Checken" handelt es sich um eine rein digitale Dienstleistung, bei der eine Checkliste mit allgemeinen und fahrzeugspezifischen Prüfpunkten über das vom Auftraggeber benannte Fahrzeugmodell bereitgestellt wird.
(4) Im Rahmen des „Meistercheck" wird ein vom Auftraggeber angegebenes Wunschauto geprüft und eine Empfehlung zum Autokauf abgegeben.
a) Die Gebrauchtwagenbewertung wird dem Auftraggeber grundsätzlich in deutscher Sprache per E-Mail übersandt, außer eine Ausführung in englischer Sprache wird explizit gewünscht oder die Bestellung wird über die englische Version der Webseite durchgeführt.
b) Mit Auslösen des Prüfauftrages erkennt der Auftraggeber an, dass die hier im Rahmen der Fahrzeugbewertung vorgenommenen Prüfungen keine Hauptuntersuchung/TÜV-Inspektion, Betriebssicherheit- und/ oder Ersatzteilprüfung oder eine Abgasuntersuchung ersetzt. Etwaige nach der Kaufentscheidung anfallende Reparaturen oder der Austausch von Verschleißteilen, ob im Prüfbericht benannt oder nicht, rechtfertigen keinen Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz oder Rückzahlung der Vergütung für die Erstellung des Berichts. Auf Wunsch können auch vom Auftraggeber gewünschte Spezialdienstleistungen vermittelt werden, insbesondere eine im Rahmen des Bestellprozesses optional buchbare FIN-Abfrage. Weitere Sonderleistungen sind nur durch eine ergänzende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Meistercheck möglich. Die zu prüfenden technischen Parameter ergeben sich ausschließlich aus dem im jeweiligen Musterprotokoll der Fahrzeugkategorie und der ausgewählten Prüfdienstleistung. Zusätzliche Prüfparameter müssen mit Meistercheck vereinbart und ggf. kostenpflichtig abgesprochen sein. Der Prüfer vor Ort wird für die Prüfung des Fahrzeugs weder Teile abbauen noch demontieren noch das Fahrzeug anheben. Die Zustandsbewertung erfolgt auf Basis von Sicht- und Funktionsprüfungen. Wenn wegen hinderlicher lokaler, zeitlicher oder sachlicher Umstände (z.B. Unmöglichkeit der Prüfung des Abbiegelichts aufgrund zu hellen Tageslichtes), welche der Prüfer nicht zu vertreten hat, die Prüfung eines Bauteils unmöglich ist, dann erfolgt daraufhin kein Preisnachlass.
c) Ebenso kann eine Probefahrt mit dem Besichtigungsobjekt nur durchgeführt werden, wenn die technischen, versicherungstechnischen und rechtlichen Voraussetzungen vollständig gegeben sind. Andernfalls kann diese nicht vom Prüfer realisiert werden. Gleiches gilt für den Fall, dass vom Verkäufer eine Probefahrt verweigert wird. Nach Ermessen des Prüfers kann trotz fehlender versicherungstechnischer Voraussetzungen eine Probefahrt in reduziertem Umfang auf privatem Gelände durchgeführt werden, wenn dies aufgrund der äußeren Umstände (insb. Größe des Grundstücks) möglich sowie zielführend ist.
d) Selbst wenn die vorgenannten Umstände zur Unmöglichkeit der Prüfung durch äußerliche Umstände und Probefahrt zutreffend sind, besteht keinerlei Anspruch auf einen Preisnachlass. Der Prüfbericht wird abgesehen von den genannten Einschränkungen vollumfänglich fortgeführt, um es dem Auftraggeber zukommen zu lassen.
(5) Im Rahmen des „Meistercheck Plus" erhält der Auftraggeber für die Dauer des konkreten Auftrages einen persönlichen Ansprechpartner bei Meistercheck, der während der Geschäftszeiten erreichbar ist und welcher auf Grundlage eines Beratungsgesprächs mit dem Auftraggeber, sofern marktbedingt möglich und vom Auftraggeber gewünscht, mindestens drei Kaufvorschläge liefert. Es folgt sodann eine Fahrzeugsuche, sowie der gem. § 5 Abs. 4 genannte Meistercheck und die FIN-Abfrage.
(6) Im Rahmen der „Fahrzeugberatung" werden Fahrzeugkategorien und -modelle von unterschiedlichen Auftraggeberbedürfnissen abgeleitet.
(7) Im Rahmen der „Fahrzeugsuche" wird für den Auftraggeber ein auf seine Wünsche abgestimmtes Kraftfahrzeug gesucht.
(8) Im Rahmen des „Zulassungsservices" übernimmt Meistercheck, möglicherweise unter Einbeziehung eines Servicepartners, den gesamten Anmeldeservice des Kraftfahrzeuges.
(9) Im Rahmen der „Fahrzeugüberführung" transferiert Meistercheck, möglicherweise unter Einbeziehung eines Servicepartners, ein vom Auftraggeber angegebenes Kraftfahrzeug von dem Standort des Kraftfahrzeugs zu einem beliebigen Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einem Fahrer auf eigener Achse.
(10) Die Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden Vorschriften -- soweit nicht andere zulässige Vereinbarungen ausdrücklich und schriftlich getroffen sind -- durchgeführt.
§6 Leistungsablauf
(1) Im Folgenden wird der konkrete Ablauf, der unter §5 Absatz 2 genannten Dienstleistungen dargestellt.
(2) Die Dienstleistung „Selber Checken" umfasst folgende Einzelleistungen:
a) Auswertung aller Auftraggeberdaten
b) Bereitstellen einer Checkliste mit allgemeinen und fahrzeugspezifischen Prüfpunkten
c) Bereitstellen einer Liste typischer Schwächen der jeweiligen Baureihe
d) FIN-Abfrage bezogen auf das konkrete Fahrzeug
e) Ersteinschätzung, ob eine weiterführende Besichtigung durch den Auftraggeber als sinnvoll erscheint
(3) Die Dienstleistung „Meistercheck" umfasst folgende Einzelleistungen:
a) Vor Beauftragung von Meistercheck hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass der potenzielle Verkäufer mit einer Untersuchung des Kraftfahrzeuges einverstanden ist und etwaige Kontaktdaten einzuholen und Meistercheck bereitzustellen
b) Sichtung & Prüfung des eingegangenen Auftrages ggf. zusätzlich zum individuellen Angebot bei Kraftfahrzeugen mit Standort außerhalb des Kerngebiets durch Meistercheck
c) Vereinbarung eines Prüftermins mit dem Verkäufer durch Meistercheck
d) Beauftragung eines Prüfers zur Prüfung des angegebenen Kfz
e) Fahrt des Prüfers zum gewünschten Objekt
f) Vollumfängliche Prüfung des Objekts durch den Prüfer inklusive Probefahrt sofern aufgrund der Gegebenheiten möglich
g) Erstellung eines vollumfänglichen Fahrzeugberichts bestehend aus:
-
„Meistercheck"-Fahrzeugübersicht (Gesamtüberblick und Basisdaten des zu bewertenden Fahrzeugs)
-
„Meistercheck"-Prüfung (Ergebnis der Untersuchung durch Prüfer)
-
„Meistercheck"-Marktwertermittlung und Gesamtbeurteilung (Beschreibung des Gesamtzustandes und darauf basierende Wertermittlung des Fahrzeugs durch Meistercheck)
-
„Meistercheck"-Fotodokumentation (Bilder des Fahrzeugs und möglicher vorhandener Schäden)
-
FIN-Abfrage (sofern im Rahmen des Buchungsprozesses gebucht)
a) Übersendung des Berichts an Auftraggeber mit Bewertung und Empfehlung
(4) Die Dienstleistung „Meistercheck Plus" umfasst folgende Einzelleistungen:
a) Sichtung & Prüfung des eingegangenen Auftrages
b) Zuteilung eines persönlichen Ansprechpartners
c) Sofern der Auftraggeber keine konkrete Fahrzeugvorstellung hat, erfolgt zunächst eine individuelle Bedarfsermittlung durch den Auftragnehmer. Die anschließende Fahrzeugsuche orientiert sich an den hierbei gewonnenen Informationen bzw. an etwaigen bereits vom Auftraggeber übermittelten Vorgaben.
d) Vorstellung von mindestens drei passenden Fahrzeugangeboten durch den Auftragnehmer, sofern dies unter Berücksichtigung der Marktlage möglich ist. Bei Ablehnung dieser Auswahl erfolgt einmalig eine ergänzende Suche mit exakt zwei weiteren Vorschlägen, ebenfalls durch den Auftragnehmer und abhängig vom Marktangebot. Sollten auch diese nicht überzeugen, kann der Auftraggeber ein am Markt verfügbares Fahrzeug im Kerngebiet von Meistercheck benennen, mit dem die Dienstleistung fortgesetzt wird. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung der ergänzenden Vorschläge keine Benennung, gilt der Auftrag als vom Auftraggeber abgebrochen und wird gemäß den Bestimmungen dieser AGB abgerechnet.
e) Vereinbarung eines Prüftermins mit dem Verkäufer durch Meistercheck
f) Beauftragung eines Prüfers zur Prüfung des angegebenen Kfz
g) Fahrt des Prüfers zum gewünschten Objekt
h) Vollumfängliche Prüfung des Objekts durch den Prüfer inklusive Probefahrt
i) Erstellung eines vollumfänglichen Fahrzeugberichts im Sinne des § 6 Abs. 3 g, mit der Besonderheit, dass die FIN-Abfrage im Rahmen dieser Dienstleistung fester Bestandteil ist
j) Übersendung des Berichts an Auftraggeber mit Bewertung und Empfehlung
(5) Die Dienstleistung „Fahrzeugberatung" umfasst folgende Einzelleistungen:
a) Ermittlung der Bedürfnisse des Auftraggebers anhand der auf der Webseite aufgeführten Kategorien, wie zum Beispiel:
-
Platzbedarf & Einsatzzweck
-
Technische Wünsche
-
Ökologische und Ökonomische Aspekte
-
Individuelle Vorlieben oder Abneigungen
-
Budgetvorgaben
b) Auswertung aller Auftraggeberdaten
c) Erstellung eines Berichts, aus dem sich eine oder mehrere Fahrzeugkategorien bzw. eines oder mehrere Fahrzeugmodelle/-motorisierungen/-varianten ergibt
d) Übersenden des Berichts an Auftraggeber
(6) Die Dienstleistung „Fahrzeugsuche" umfasst folgende Einzelleistungen:
a) Eingang des Auftrages über gemeinsame Buchung mit „Fahrzeugberatung" oder konkrete Suchanfrage ohne vorherige Beratung
b) Sichtung & Prüfung des Auftrages
c) Durchführung der Fahrzeugsuche anhand der im Buchungsprozess eingegebenen Vorgaben (Gebiet; Budget; Verkäufer etc.)
d) Erstellung eines Berichts, der, sofern keine externen Umstände die Suche beeinträchtigen (z.B. begrenztes Angebot), mindestens 3 Fahrzeugvorschläge beinhaltet
e) Übersenden des Berichts an Auftraggeber
(7) Die Dienstleistung „Zulassungsservice" umfasst folgende Einzelleistungen:
a) Sichtung & Prüfung des eingegangenen Auftrages
b) Feststellung, dass alle notwendigen Dokumente (Zulassungspapiere, gültige Hauptuntersuchung, Versicherungsunterlagen etc.) vollständig und korrekt sind
c) Bei Bedarf Abholung der Unterlagen beim Auftraggeber oder Fahrzeugverkäufer
d) Durchführung der Zulassung bei zuständiger Behörde
e) Postalische Übersendung der Dokumente sowie des Zulassungsnachweis an Auftraggeber, sofern keine zusätzliche Fahrzeugüberführung gebucht wurde
(8) Die Dienstleistung „Fahrzeugüberführung" umfasst folgende Einzelleistungen:
a) Sichtung & Prüfung des eingegangenen Auftrages
b) Feststellung des Vorliegens einer gültigen Hauptuntersuchung
c) Beauftragung eines Mitarbeiters oder autorisierten Partners zur Abholung des Fahrzeuges
d) Überprüfung des Fahrzeugzustandes anhand einer Checkliste und Dokumentierung
e) Übernahme des Fahrzeuges und Zustellung an Auftraggeber
f) Bei Bedarf und gesonderter Nachfrage werden die dokumentierten Informationen dem Auftraggeber elektronisch übermittelt
§7 Preise, Stornomöglichkeiten/Stornokosten
(1) Sämtliche Preise sind den Kurzansichten der jeweiligen Angebote im Webshop unmittelbar zu entnehmen und verstehen sich inklusive der deutschen Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Für die Leistungen „Meistercheck" und „Meistercheck Plus" gilt der dort angegebene Pauschalpreis, sofern die Leistung am Standort des zu prüfenden Fahrzeugs direkt über die Website gebucht werden kann. Sollte am angegebenen Standort keine Direktbuchung möglich sein, erhält der Auftraggeber ein individuelles Angebot.
(2) Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis zu stornieren. Das Recht zur Stornierung beginnt unmittelbar mit Vertragsschluss, ist allerdings subsidiär zum gesetzlichen Widerrufsrecht, sodass eine Stornierung erst nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist greift. Vor dem Ablauf des gesetzlichen Widerrufsrechts bestimmt sich die Abkehr vom Vertragsschluss nach den Vorschriften des Widerrufs (s. §11). Übt der Auftraggeber das Recht zur Stornierung aus, ist er verpflichtet, eine abgestufte Stornogebühr zu entrichten. Gleiches gilt für den Fall, dass das zu untersuchende Fahrzeug dem jeweiligen Prüfer nicht mehr zur Prüfung zur Verfügung gestellt werden kann oder das Kraftfahrzeug nicht geöffnet werden kann. Als Stornierung durch den Auftraggeber gilt im Rahmen der Dienstleistung „Meistercheck Plus" auch, wenn dieser keinen der unterbreitenden Fahrzeugvorschläge annimmt und damit eine Fortsetzung der Dienstleistung unmöglich wird.
(3) Das Stornierungsrecht nach Absatz 2 besteht nicht für rein digitale Dienstleistungen.
(4) Für die restlichen Dienstleistungen bestimmt sich die Höhe der Stornogebühr wie folgt:
a) Für „Meistercheck":
Bis zum Beginn der Eingangsprüfung kann der Auftrag jederzeit kostenfrei storniert werden.
Nach Beginn der Eingangsprüfung entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 50,- € brutto. Im Falle der Zusatzbuchung der FIN-Abfrage entsteht nach Beginn der Eingangsprüfung und somit Durchführung der FIN-Abfrage eine Stornogebühr in Höhe von 69,- € brutto.
Nach der Beauftragung des für den konkreten Auftrag zuständigen Prüfers sowie Terminierung des Meisterchecks entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 100,- € brutto.
Nach Fahrtantritt des Prüfers zum zu bewertenden Fahrzeug des Auftraggebers entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 150,- € brutto.
Sollte der Prüfer das Prüfobjekt vor Ort nicht auffinden oder eine Prüfung aufgrund nicht beeinflussbarer Umstände scheitern, wird der Auftrag storniert und es entsteht eine Stornierungsgebühr in Höhe von 200,- € brutto.
Nachdem der Prüfer seinen Auftrag bereits am Fahrzeug begonnen oder bereits erfüllt hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertraglich vereinbarte volle Vergütung zu entrichten.
b) Für „Meistercheck Plus":
Bis zum Beginn der Eingangsprüfung kann der Auftrag jederzeit kostenfrei storniert werden.
Nach Beginn der Eingangsprüfung entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 50,- € brutto.
Nach Durchführung des Beratungsgesprächs und Beginn der Fahrzeugsuche entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 189,- €.
Nach Übermittlung der konkreten Fahrzeugvorschläge entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 279,- €.
Nach der Beauftragung des für den konkreten Auftrag zuständigen Prüfers sowie Terminierung des Meisterchecks entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 369,- € brutto.
Nach Fahrtantritt des Prüfers zum zu bewertenden Fahrzeug des Auftraggebers entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 419,- € brutto.
Sollte der Prüfer das Prüfobjekt vor Ort nicht auffinden oder eine Prüfung aufgrund nicht beeinflussbarer Umstände scheitern, wird der Auftrag storniert und es entsteht eine Stornierungsgebühr in Höhe von 419,- € brutto.
Nachdem der Prüfer seinen Auftrag bereits am Fahrzeug begonnen oder bereits erfüllt hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertraglich vereinbarte volle Vergütung zu entrichten.
c) Für „Fahrzeugberatung":
Bis zum Beginn der Eingangsprüfung kann der Auftrag jederzeit kostenfrei storniert werden.
Nach Beginn der Eingangsprüfung entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 50,-€ brutto.
Nachdem die Fahrzeugberatung bereits begonnen hat oder (teilweise) erfüllt wurde, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertraglich vereinbarte volle Vergütung zu entrichten.
d) Für „Fahrzeugsuche":
Bis zum Beginn der Eingangsprüfung kann der Auftrag jederzeit kostenfrei storniert werden.
Nach Beginn der Eingangsprüfung entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 50,-€ brutto.
Nachdem die Fahrzeugsuche bereits begonnen hat oder (teilweise) erfüllt wurde, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertraglich vereinbarte volle Vergütung zu entrichten.
e) Für „Zulassungsservice":
Bis zum Beginn der Eingangsprüfung kann der Auftrag jederzeit kostenfrei storniert werden.
Nach Beginn der Eingangsprüfung entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 50,- € brutto.
Nach Beginn der Durchführung der Zulassung bei der zuständigen Behörde ist der Auftraggeber verpflichtet die vertraglich vereinbarte volle Vergütung zu entrichten.
f) Für „Fahrzeugüberführung":
Bis zum Beginn der Eingangsprüfung kann der Auftrag jederzeit kostenfrei storniert werden.
Nach Beginn der Eingangsprüfung entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 50,- € brutto.
Nach Beauftragung des Mitarbeiters zur Abholung des gewünschten Fahrzeugs ist der Auftraggeber verpflichtet die vertraglich vereinbarte volle Vergütung zu entrichten.
§8 Bearbeitungszeiten
Sämtliche im Rahmen des Buchungsprozesses oder auf der Webseite angegebenen Bearbeitungszeiten sind unverbindliche Zielgrößen und stellen keine garantierten Bearbeitungs- und Durchführungsfristen dar.
§9 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter (z.B. Entgegennahme Kfz bei Fahrzeugzustellung, Einholung des Einverständnisses des Eigentümers bzgl. der Kfz-Prüfung durch Meistercheck) rechtzeitig und für Meistercheck erbracht werden. Für die Durchführung der Leistungen notwendige Prüfobjekte, Dokumente usw. sind kostenlos zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen müssen die Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers den jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. Meistercheck ist auch bei Vereinbarungen eines Fest- oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.
§10 Vertraulichkeit
Meistercheck, ihre Partner und ihre Mitarbeiter sind, soweit gesetzliche Auflagen dem nicht entgegenstehen, über alle ihnen durch Auftragsverhandlungen und Auftrag zur Kenntnis gelangten Tatsachen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Von schriftlichen Unterlagen, die Meistercheck zur Einsicht überlassen wurden und die für die Auftragsverhandlung bzw. Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, dürfen Abschriften (Ablichtungen) für die Akten von Meistercheck erstellt werden.
§11 Urheberrechte
Alle Urheberrechte und Miturheberrechte an den von Meistercheck erstellten Berichten, Prüfergebnissen, Berechnungen, Bildern, Darstellungen usw. verbleiben bei Meistercheck. Der Auftraggeber darf im Rahmen des Auftrags gefertigte Berichte, Prüfungsergebnisse, Berechnungen, Bilder, Darstellungen usw. nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind. Dieser beläuft sich ohne gesonderte Individualvereinbarung auf die Verwendung im privaten Bereich (z.B. für Preisverhandlungen mit Verkäufer). Jegliche kommerzielle Nutzung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Meistercheck untersagt.
§12 Belehrung über Widerrufsrecht und Folgen des Widerrufs
(1) Widerrufsrecht:
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht hinsichtlich des geschlossenen Vertrages nach folgenden Maßgaben zu:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Sollte der Auftraggeber im Laufe des Bestellprozesses den Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt haben und seine Kenntnis bestätigt haben, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt, dann erlischt das Widerrufsrecht vor Ablauf der 14 Tage bereits, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MeisterCheck GmbH, Am Protzenweiher 5, 93059 Regensburg, E-Mail: info@meistercheck.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(2) Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie als Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns im Falle Ihres Widerrufs, den gesetzlichen Bestimmungen nach, einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Nach Dafürhalten von Meistercheck gelten auch in diesem Zusammenhang die Kostenregelungen iSd. § 7 (2).
Bei rein digitalen Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht vollständig, wenn
- der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat,
- der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
- der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch seine Zustimmung nach Buchstabe b mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht erlischt, und
- der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung gemäß § 312f zur Verfügung gestellt hat.
(3) Muster-Widerrufsformular:
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
-- An MeisterCheck GmbH, Am Protzenweiher 5, 93059 Regensburg, E-Mail: info@meistercheck.de
-- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
-- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
-- Name des/der Verbraucher(s)
-- Anschrift des/der Verbraucher(s)
-- Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
(*) Unzutreffendes streichen
§13 Haftung von Meistercheck
(1) Mit der Durchführung der Tätigkeiten wird nicht gleichzeitig Gewähr für die Ordnungsgemäßheit (einwandfreie Beschaffenheit) und Funktionsfähigkeit weder der geprüften Teile noch des Fahrzeugs übernommen; insbesondere wird keine Verantwortung für Konstruktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Fahrzeuge übernommen, soweit diese Fragen nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrages sind. Darüber hinaus wird durch Meistercheck nicht garantiert, dass das angebotene Fahrzeug alle Bauteile, Baugruppen, Funktionen usw. enthält, die im übermittelten Fahrzeugangebot vom Verkäufer oder Prüfbericht enthalten sind. Bei Prüfaufträgen ist Meistercheck nicht verantwortlich für die Richtigkeit oder Überprüfung der ihren Prüfungen zugrunde liegenden Vorschriften, Normen, technischen Regeln, Programme, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Meistercheck haftet nicht dafür, dass der durch den Auftraggeber mit dem Vertragsschluss beabsichtigte Erfolg auch tatsächlich eintritt. Die Haftung von Meistercheck für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie der Verletzung von Kardinalpflichten. Meistercheck haftet bei sämtlichen angebotenen Leistungen nicht für Falschaussagen/-angaben des Verkäufers.
(3) Im Übrigen übernimmt Meistercheck keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der FIN-Abfrage. Sämtliche Daten stammen dabei aus externen Quellen und stellen lediglich eine orientierende Zusatzinformation dar.
§14 Haftung des Auftraggebers
Vorbehaltlich der besonderen Regelungen zur Haftung des Auftraggebers unter diesen AGB und einzelvertraglichen Vereinbarungen, haftet der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§15 Streitbeilegungsverfahren
Meistercheck ist nicht bereit oder verpflichtet, an dem Streitbeilegungsverfahren bei der Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen.
§16 Änderung der AGB
(1) Meistercheck behält sich das Recht vor, diese AGB und die Preis- und Kostenordnung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, soweit die Änderungen für den Auftraggeber zumutbar sind.
(2) Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger geeigneter Weise einen Monat vorab bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt und mit Inkrafttreten für ein bestehendes Vertragsverhältnis als bindend, wenn der Auftraggeber weder schriftlich noch per E-Mail Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der Auftraggeber bei der Bekanntgabe von Änderungen durch Meistercheck besonders hingewiesen. Der Widerspruch des Auftraggebers muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an Meistercheck abgesendet werden.
§17 Schlussbestimmungen
(1) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Diese Regelung gilt ebenso bei der Beauftragung unserer Dienstleistung aus anderen EU-Ländern. Ist der Auftraggeber Verbraucher (vgl. § 1.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen), gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
(3) Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, wird vereinbart, dass Erfüllungsort der Hauptgeschäftssitz von Meistercheck ist. Ist der Auftraggeber, der Unternehmer ist, zugleich Kaufmann, so wird zudem als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag der Hauptgeschäftssitz von Meistercheck vereinbart. Meistercheck ist berechtigt, Unternehmer auch an deren allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§18 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Für den Fall, dass nach geltendem Recht keine dementsprechenden Regelungen zu finden sind, gilt an dieser Stelle eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.